Auswahlverfahren


Das Projektauswahlverfahren der LAG Steirische Eisenstraße gliedert sich in vier Phasen:

Phase 1: Beratungsgespräch über die Erstellung eines Projektkonzeptes zwischen ProjektwerberIn und LAG-Management und Erarbeitung einer Projektbeschreibung. Diese beinhaltet neben den Basisdaten eine Wirkungsmatrix auf Projektebene.

Phase 2: Formale Vorprüfung auf die Erfüllung aller formalen Zugangskriterien.

Phase 3: Aufbereitung der Projektidee für das Projektauswahlgremium (= 16köpfige Steuerungsgruppe) durch das LAG-Management. Der Fokus liegt auf der Kompatibilität mit der Strategie und einem Plausibilitätscheck in Hinblick auf die effektive Umsetzbarkeit der Projektziele. Diese qualitative Prüfung erfolgt durch eine Bewertung jedes Projektes entlang der Bewertungskriterien für Projekte gemäß Lokaler Entwicklungsstrategie um eine standardisierte und vergleichbare Bewertung zu erhalten. Bei der Bewertung anhand der ausgewählten Kriterien müssen mindestens 70 % der maximal möglichen Gesamtpunkte erreicht werden. Zusätzlich wird der anzuwendende Fördersatz gemäß den von der LAG festgelegten Fördersätzen (siehe weiter unten im Kapitel) bestimmt.

Phase 4: Beurteilung durch das Projektauswahlgremium (PAG): Das Erreichen der Mindestpunktequote ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Projektes; es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die formale Förderbewilligung und der Fördervertrag erfolgen durch das Land Steiermark.