Fördersätze


Folgende Fördersätze kommen – gemäß den Empfehlungen des BMLFUW – in der LAG Steirische Eisenstraße zur Anwendung.

Folgende Fördersätze werden – gemäß den Empfehlungen des BML – für alle Projekte (inkl. Kooperationsprojekte und transnationale Projekte) angewendet:

1.) Direkt einkommensschaffende Maßnahmen (direkt wertschöpfende Maßnahmen) unter der verpflichtenden Einhaltung von beihilferechtlichen Vorgaben:

40 % Förderung für Studien, Konzepte wie die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)

30 % Förderung sind in Ausnahmefällen (einzelbetriebliche Investitionen) möglich.

 

2.) Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (indirekt wertschöpfende Maßnahmen):

60 % Förderung für Studien, Konzepte wie die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)

 

3.) Projekte zu Querschnittszielen wie Bildung, Klima & Umwelt, Demografie, Ehrenamt, Chancengleichheit, Kultur & Identität, Zuzug, Beteiligung, Netzwerkaufbau u.ä. sowie betreffend Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, Frauen, Migrant:innen oder Menschen mit Behinderung, sofern diese nicht direkt oder indirekt wertschöpfend sind:

80 % Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung u.ä.; nicht für überwiegend bauliche Maßnahmen

 

Generalklausel: Projekte, die dem Inhalt nach einer Spezialmaßnahme aus dem GSP entsprechen, sollten nach den Fördersätzen der Spezialmaßnahme laut Sonderrichtlinie abgewickelt werden.

Die Einordnung und Zuweisung eines Fördersatzes an das eingereichte Projekt obliegt dem Projektauswahlgremium.

Grundsätzlich gilt: Pro Projekt soll ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen angewendet werden. Zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden. Bei Zuordnungsproblemen kann ein Projekt geteilt werden.