Förderungswerber


Als Förderungswerber für eine LEADER-Förderung kommen in Betracht:

  1. Die LAG
  2. Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie
  3. sonstige Förderungswerber

Sonstige Förderungswerber sind

  • natürliche Personen,
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen
  • und Zusammenschlüsse dieser/der vorgenannten Förderungswerber.

Sonstige Förderungswerber können z.B. Vereine, soziale und gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Tourismusverbände, Kammern, Kultureinrichtungen, Schulen bzw. Elternvereine, Pfarren, ARGE, Privatpersonen, Personengesellschaften usw. sein.

Förderungswerber Kleinprojekte:

  • Gemeinnützige Organisationen/Nicht-Regierungsorganisationen
  • Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen.