Als Förderungswerber für eine LEADER-Förderung kommen in Betracht:
- Die LAG
- Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie
- sonstige Förderungswerber
Sonstige Förderungswerber sind
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften
- juristische Personen
- und Zusammenschlüsse dieser/der vorgenannten Förderungswerber.
Sonstige Förderungswerber können z.B. Vereine, soziale und gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Tourismusverbände, Kammern, Kultureinrichtungen, Schulen bzw. Elternvereine, Pfarren, ARGE, Privatpersonen, Personengesellschaften usw. sein.
Förderungswerber Kleinprojekte:
- Gemeinnützige Organisationen/Nicht-Regierungsorganisationen
- Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen.