Das Projektauswahlverfahren der LAG Steirische Eisenstraße gliedert sich in vier Phasen:
Phase 1: Beratungsgespräch über die Erstellung eines Projektkonzeptes zwischen ProjektwerberIn und LAG-Management und Erarbeitung einer Projektbeschreibung. Diese beinhaltet neben den Basisdaten eine Wirkungsmatrix auf Projektebene.
Phase 2: Formale Vorprüfung auf die Erfüllung aller formalen Zugangskriterien:
- Vollständiges Projektblatt;
- keine groben Verstöße gegen Chancengleichheit oder Umwelt;
- Kompatibilität zur Strategie;
- Beitrag zur Zielerreichung der LES;
- Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans;
- Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts, soweit das Vergaberecht anzuwenden ist;
- Nachweis der fachlichen Qualität;
- Wirtschaftlichkeit des Projekts. Bei Projekten mit Marktorientierung und Wettbewerbsrelevanz ist die Erstellung eines Businessplans obligatorisch.
Phase 3: Aufbereitung der Projektidee für das Projektauswahlgremium (= 32köpfige Steuerungsgruppe) durch das LAG-Management und den QS-Ausschuss. Der Fokus liegt auf der Kompatibilität mit der Strategie und einem Plausibilitätscheck in Hinblick auf die effektive Umsetzbarkeit der Projektziele. Diese qualitative Prüfung erfolgt durch eine Bewertung jedes Projektes entlang der Bewertungskriterien für Projekte gemäß Lokaler Entwicklungsstrategie um eine standardisierte und vergleichbare Bewertung zu erhalten. Bei der Bewertung anhand der ausgewählten Kriterien müssen mindestens 70 % der maximal möglichen Gesamtpunkte erreicht werden. Zusätzlich wird der anzuwendende Fördersatz gemäß den von der LAG festgelegten Fördersätzen (siehe weiter unten im Kapitel) bestimmt. Die Vorbewertung des QS-Ausschusses dient als Grundlage für die Diskussion im PAG. Der QS-Ausschuss hat die Möglichkeit, dem/der ProjektwerberIn inhaltliche Nachbesserungen vorzuschlagen, bevor das Projekt in Phase vier dem PAG zur Entscheidung vorgelegt wird.
Phase 4: Beurteilung durch das Projektauswahlgremium (PAG): Das Ergebnis der Vorevaluierung (Phase 3) wird von Vorsitzendem/-r und LAG-Management dem PAG vorgestellt und alle 27 Kriterien werden vom PAG durchbesprochen, um die Vorbewertung durch den QS-Ausschuss entweder zu übernehmen oder anzupassen. Das PAG hat sich an die oben beschriebene 70%-Punktequote zu halten. Dies gilt zwingend auch bei LAG-eigenen Projekten. Das Erreichen der Mindestpunktequote ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Projektes; es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die formale Förderbewilligung und der Fördervertrag erfolgen durch das Land Steiermark.
Erleichtertes Auswahlverfahren für Kleinprojekte bis 5700 Euro
Das LAG-Management führt gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden des PAG eine Vorprüfung auf Plausibilität der Kosten, Orientierung an der LES und dem Beitrag zur Umsetzung regionaler Zielsetzungen durch. In der Sitzung des Projektauswahlgremiums wird das Kleinprojektvorhaben durch das LAG-Management kurz erläutert (bzw. bei Umlaufbeschlüssen schriftlich beschrieben), anschließend erfolgt die Abstimmung der Mitglieder über die Förderempfehlung. Dabei kommt das Kriteriensystem nicht zur Anwendung. Die LAG oder Gemeinden als Trägerinnen von Kleinprojekten sind im Regelfall nicht vorgesehen. Die Beurteilung basiert auf der Orientierung an regionalen Zielen der LES sowie der Plausibilität angegebener Kosten.