WAS IST LEADER


Das Förderprogramm Leader

LEADER ist seit 1991 eine Fördermöglichkeit im EU-Programm für ländliche Entwicklung, die primär die Menschen vor Ort bei der Umsetzung ihrer – für die Region Mehrwert schaffender – Ideen unterstützen will. Der Begriff „LEADER“  ist  die Abkürzung für das französische Liason entre Actions de Developement de l’Economie Rurale, was auf Deutsch die “Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft” bedeutet. Ziel ist es, den ländlichen Regionen neue Perspektiven zu geben und sie in ihrer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Die Funktionsfähigkeit als Lebens- und Wirtschaftsräume soll erhalten und entwickelt werden, unter Bewahrung und Unterstützung regionaler Identitäten.

Das wichtigste Charakteristikum von LEADER ist der Bottom-up-AnsatzBottom-up bedeutet, dass die Strategien und die Projekte in den Regionen entwickelt und nicht von externen Planungsstellen und Organisationen aufgesetzt werden. Zudem gewährleistet dieser Ansatz eine Entscheidungsbefugnis für die lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und -projekte. Kurz: Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) entscheidet über ihre Gremien, ob ein Projekt, das ein regionaler Akteur oder eine regionale Organisation vorschlägt, der regionalen Entwicklungsstrategie entspricht und im Rahmen von Leader gefördert und umgesetzt werden soll oder nicht.

Neben dem Bottom-up Ansatz gelten für LEADER noch sechs weitere Ansätze:

  • Der innovative Ansatz: Neues versuchen – gewohnte Wege verlassen. Mit Kreativität, Phantasie und  Risikobereitschaft sollen für die Region neue Ideen und Projekte aufgegriffen, entwickelt und realisiert werden.
  • Der territoriale Ansatz: Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, die für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die regionalen Besonderheiten bilden die Basis für eine langfristig angelegte Entwicklungsarbeit.
  • Der partnerschaftliche Ansatz: Lokale öffentlich-private Partnerschaften (sogenannte Lokale Aktionsgruppen = LAGs) agieren als Plattform und Motor der Entwicklung.
  • Der multisektorale Ansatz: Damit ist eine sektorübergreifende Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der AkteurInnen und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruht, gemeint.
  • Kooperation: Entwicklung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
  • Vernetzung: Nationale und europäische Vernetzung und Erfahrungsaustausch

LEADER wird in der Steiermark über das Regionalressort des Landes Steiermark (Abteilung 17) als landesverantwortliche Stelle abgewickelt.

 

 

Rechtsgrundlagen von LEADER

1991 als eigenes Förderprogramm ins Leben gerufen, ist LEADER seit 2007 Teil des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Die Maßnahme LEADER 2014-2020 wird auf Basis des ELER in Form des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung  (kurz: LE-Programm 14-20) abgewickelt.

Die Rechtsgrundlage des LE-Programms 14-20 ist die “LE-Projektförderungen”-Sonderrichtlinie (SRL). Ihre Bestimmungen regeln die Teilnahme am LE-Programm 14-20. Die SRL enthält allgemein geltende Bedingungen, aber je nach Vorhabensart auch spezifische Bedingungen für die Programm-Teilnahme.

Die Sonderrichtlinie (inkl. Anhänge) bildet einen integrierten Bestandteil jedes positiv entschiedenen LEADER-Förderansuchens in Form des Fördervertrags. Auf der Landesebene ist zusätzlich die Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von LEADER Maßnahmen zu berücksichtigen.

Downloads:
LE_Projektfoerderungen_LE14-20_SRL
LE-Projektförderung Sonderrichtlinie 2014-2020 Beilagen
LEADER Sonderrichtlinie des Landes Steiermark
Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020