Grundsätzlich sind alle projektrelevanten Kosten förderfähig:
- Sachkosten (Konzepte, Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit/Marketing usw.)
- Investitionskosten (dazu zählen auch Sachgüter)
- Personalkosten (mit entsprechender Stundenaufzeichnung; allerdings nicht möglich für Mitarbeiter der öffentlichen Hand)
NICHT gefördert werden können v.a. Sachkosten für Verpflegung/Bewirtung bzw. Geschenke, Kleinrechnungen unter 50 Euro, Geldverkehrsspesen und Finanzierungs- & Versicherungskosten, dem Projekt nicht eindeutig zuordenbare Kosten (z.B. laufende Betriebskosten), Leasingraten sowie Erneuerungsinvestitionen für abgenutzte Güter.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte und Maßnahmen
- der Umsetzung der Ziele des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Programm LE 2020) dienen sowie
- einem oder mehreren der sechs Schwerpunkte (Aktionsfeldthemen) der Leader-Region Steirische Eisenstrasse – wie in der Lokalen Entwicklungsstrategie beschrieben – zuzuordnen sind und deren Umsetzungszielen dienen.
Die allgemeinen österreichweit gültigen drei Aktionsfelder für LEADER-Projektvorhaben, denen sich auch die Entwicklungsstrategie der Steirischen Eisenstraße unterordnet, sind:
- Steigerung der Wertschöpfung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, kleine und mittlere (KMU), Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Energieproduktion
- Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Handwerk
- Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Dienstleistungen, Nahversorgung, regionales Lernen und Beteiligungskultur
Weitere Informationen zu den Förderungsgegenständen finden sich auf Raumplanung Steiermark