Förderungsgegenstände


Grundsätzlich sind alle projektrelevanten Kosten förderfähig:

  • Sachkosten (Konzepte, Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit/Marketing usw.)
  • Investitionskosten (dazu zählen auch Sachgüter)
  • Personalkosten (mit entsprechender Stundenaufzeichnung; allerdings nicht möglich für Mitarbeiter der öffentlichen Hand)

NICHT gefördert werden können v.a. Sachkosten für Verpflegung/Bewirtung bzw. Geschenke, Kleinrechnungen unter 50 Euro, Geldverkehrsspesen und Finanzierungs- & Versicherungskosten, dem Projekt nicht eindeutig zuordenbare Kosten (z.B. laufende Betriebskosten), Leasingraten sowie Erneuerungsinvestitionen für abgenutzte Güter.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Projekte und Maßnahmen

  1. der Umsetzung der Ziele des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 (Programm LE 2020) dienen sowie
  2. einem oder mehreren der sechs Schwerpunkte (Aktionsfeldthemen) der Leader-Region Steirische Eisenstrasse – wie in der Lokalen Entwicklungsstrategie beschrieben – zuzuordnen sind und deren Umsetzungszielen dienen.

Die allgemeinen österreichweit gültigen drei Aktionsfelder für LEADER-Projektvorhaben, denen sich auch die Entwicklungsstrategie der Steirischen Eisenstraße unterordnet, sind:

  1. Steigerung der Wertschöpfung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, kleine und mittlere (KMU), Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Energieproduktion
  2. Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Handwerk
  3. Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Dienstleistungen, Nahversorgung, regionales Lernen und Beteiligungskultur 

Weitere Informationen zu den Förderungsgegenständen finden sich auf Raumplanung Steiermark