Projektabrechnung
Zugesprochene Fördermittel werden nicht sofort bei Förderzusage, sondern erst nach Projektende und Umsetzung der Projektmaßnahmen (bzw. bei Projekten mit längerem Projektzeitraum bei Vorlegen einer Zwischenabrechnung) ausbezahlt.
Angefallene Rechnungen sind aufzubereiten und gemeinsam mit einem Projektbericht einzubringen. Den Rechnungen beizulegen sind die entsprechenden Zahlungsbelege, Angebote und ein Vergabevermerk.
Für die Abrechnung notwendig sind die Formulare “Antrag auf Zahlung inkl. Belegaufstellung” sowie “Teil-/Endbericht finanziell”, dazu steht auch ein “Handbuch – Information für Projektträger / Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen und Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrages” zur Verfügung.
Da es in letzter Zeit immer wieder zu Aktualisierungen in Formularen und Handbuch gekommen ist, empfehlen wir den Download der Letztversion der Formulare und des Handbuchs direkt von der Website der Abteilung17 des Landes Steiermark: www.raumplanung.steiermark.at
Das LAG-Management unterstützt Sie bestmöglich bei der Aufbereitung und Fertigstellung der Abrechnung und übermittelt die fertige Abrechnung zur Prüfung an das Land Steiermark.
Die Auszahlung der genehmigten Fördermittel durch die AMA erfolgt erst nach Prüfung der Abrechnung durch die bewilligende Stelle (Abteilung 17) und die Anweisung der Landesbuchhaltung. Dies dauert erfahrungsgemäß mindestens 6 Monate.