Die LEADER-Periode 2023-2027 läuft seit 1.7.2023.
Seitdem gibt es regelmäßig sogenannte “Calls” (Projektaufrufe) für die Einreichung von Projekten – in der Regel (und bis auf Weiteres) einen Call / Quartal.
-> Die Einreichfrist für den 7. Call ist der 29.11.2024.
Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzungen des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung werden ca. 2-3 Wochen nach Call-Ende stattfinden, direkt danach ist der Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Die Calls umfassen ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 28.6.2024 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#624c
VORSCHAU: Ein weiterer “Call” für Projekte ist voraussichtlich mit Einreichung bis Februar/März 2025 angesetzt. Gerne mit dem LEADER-Management bzgl. der Terminfestlegung schon im Vorhinein in Kontakt treten, um allfällige Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigen zu können.
–> Die Einreichfrist für den 6. Call ist der 6.9.2024
Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzungen des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung werden ca. 2-3 Wochen nach Call-Ende stattfinden, direkt danach ist der Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Die Calls umfassen ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 28.6.2024 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#529c
–> Der 5. Call wurde mit 15.4.2024 gestartet und läuft bis 11.6.2024. Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzung des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung ist für Ende April vorgesehen, direkt danach ist der Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Der Call umfasst ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 3.7.2023 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#438c
–> Der 4. Call wurde mit 6.2.2024 gestartet und läuft bis 2.4.2024. Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzung des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung ist für Ende April vorgesehen, direkt danach ist der Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Der Call umfasst ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 3.7.2023 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#340c
–> Der 3. Call wurde mit 4.12.2023 gestartet und läuft bis 5.2.2024 (2 Monate). Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzung des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung ist für die 2. Februarhälfte vorgesehen, direkt danach ist der Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Der Call umfasst ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 3.7.2023 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#260c
–> Der 2. Call wurde mit 20.9.2023 lanciert und läuft bis 16.11.2023 ( 8 Wochen). Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzung des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung ist für Ende November/Anfang Dezember vorgesehen, direkt danach ist der Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Der Call umfasst ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 3.7.2023 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#188c
–> Der 1. Call wurde mit 3.7.2023 lanciert und läuft bis 28.8.2023 ( 8 Wochen). Für eine entsprechende Behandlung von Förderanträgen und eine Beschlussfassung durch das regionale Projektauswahlgremium (= Steuerungsgruppe) können ab sofort Projekte eingereicht werden. Die Einreichung von Förderantragen erfolgt in der neuen Förderperiode elektronisch über die eAMA-Plattform. Bitte unbedingt um Rücksprache mit dem LEADER-Büro, bevor die elektronische Antragstellung erfolgt (leader@steirische-eisenstrasse.at; 03848 360010 oder 0664 1524234). Wir beraten Sie gerne! Die Sitzung des Projektauswahlgremiums für eine Beschlussfassung ist für Ende September vorgesehen, kurz danach ist ein Beginn eines Projektes bereits grundsätzlich möglich.
Der Call umfasst ohne Einschränkung alle Förderbereiche gemäß der >> Lokalen Entwicklungsstrategie << der LAG Steirische Eisenstraße und wurde am 3.7.2023 auf der AMA_Website veröffentlich: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#61c