- Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) der Steirischen Eisenstrasse leisten.
- Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums (= Steuerungsgruppe) der LAG Steirische Eisenstrasse vorliegen.
- Das Projekt darf den Zielen des Landesentwicklungsleitbilds der Steiermark sowie des regionalen Leitbilds der Region Obersteiermark Ost nicht widersprechen.
- Das Projekt muss innerhalb der LEADER-Region Steirische Eisenstrasse verwirklicht werden oder der LEADER-Region zu Gute kommen.