Rechtsgrundlagen


Rechtsgrundlagen von LEADER

1991 als eigenes Förderprogramm ins Leben gerufen, ist LEADER seit 2007 Teil des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Die Maßnahme LEADER 2014-2020 wird auf Basis des ELER in Form des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung  (kurz: LE-Programm 14-20) abgewickelt.

Die Rechtsgrundlage des LE-Programms 14-20 ist die “LE-Projektförderungen”-Sonderrichtlinie (SRL). Ihre Bestimmungen regeln die Teilnahme am LE-Programm 14-20. Die SRL enthält allgemein geltende Bedingungen, aber je nach Vorhabensart auch spezifische Bedingungen für die Programm-Teilnahme.

Die Sonderrichtlinie (inkl. Anhänge) bildet einen integrierten Bestandteil jedes positiv entschiedenen LEADER-Förderansuchens in Form des Fördervertrags. Auf der Landesebene ist zusätzlich die Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von LEADER Maßnahmen zu berücksichtigen.

Downloads:
LE_Projektfoerderungen_LE14-20_SRL
LE-Projektförderung Sonderrichtlinie 2014-2020 Beilagen
LEADER Sonderrichtlinie des Landes Steiermark
Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020